1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Jana Leu durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Abweichungen von diesen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte von Jana Leu
durch die Auftraggeber*in.
1.3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGBs auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge von Jana Leu.
2.1. Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Jana Leu für die Ausführung der fotografischen Arbeiten mit einem Pauschalhonorar gemäss Auftrag zu entschädigen. Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Honorar spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
2.2. Die Auftraggeber*in erkennt an, dass es sich bei dem von Jana Leu gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
2.3. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
2.4. Die Auftraggeber*in ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
2.5. Wir ein Auftrag weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin abgesagt, haftet die Auftraggeber*in auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat Jana Leu Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
3.1. Jana Leu ist verpflichtet, den schriftlichen Auftrag der Auftraggeberin einzuhalten. Die Gestaltung der fotografischen Arbeiten liegt im Ermessen von Jana Leu, insbesondere darf sie über die künstlerische und technische Umsetzung entscheiden. Weisungen der Auftraggeberin während der Ausführung der fotografischen Arbeiten bleiben im Ermessen von Jana Leu.
3.2. Jana Leu ist berechtigt, Hilfspersonen ihrer Wahl zwecks Unterstützung bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten beizuziehen.
3.3. Jana Leu ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auftraggeber*in auf der Website (janaleu.com) als Referenz aufzuführen und/oder die fotografischen Arbeiten auf liveit.ch sowie auf ihrer persönlichen Website (janaleu.com) zu veröffentlichen.
4.1. Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, bei der Verwendung der fotografischen Arbeiten Jana Leu wie folgt zu nennen: «Jana Leu».
4.2. Die Auftraggeberin erwirbt mit Bezahlung des Auftrages eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch die Auftraggeberin an Dritte.
4.3. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist die Auftraggeber*in verpflichtet, Jana Leu eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
5.1. Jana Leu haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
Dies gilt auch für die Mängelhaftung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen von Jana Leu.
6.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw.
Geschäftssitz von Jana Leu. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar.
Stand: 20.02.2022
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Jana Leu durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Abweichungen von diesen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte von Jana Leu
durch die Auftraggeber*in.
1.3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGBs auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge von Jana Leu.
2.1. Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Jana Leu für die Ausführung der fotografischen Arbeiten mit einem Pauschalhonorar gemäss Auftrag zu entschädigen. Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Honorar spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
2.2. Die Auftraggeber*in erkennt an, dass es sich bei dem von Jana Leu gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
2.3. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
2.4. Die Auftraggeber*in ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
2.5. Wir ein Auftrag weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin abgesagt, haftet die Auftraggeber*in auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat Jana Leu Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
3.1. Jana Leu ist verpflichtet, den schriftlichen Auftrag der Auftraggeberin einzuhalten. Die Gestaltung der fotografischen Arbeiten liegt im Ermessen von Jana Leu, insbesondere darf sie über die künstlerische und technische Umsetzung entscheiden. Weisungen der Auftraggeberin während der Ausführung der fotografischen Arbeiten bleiben im Ermessen von Jana Leu.
3.2. Jana Leu ist berechtigt, Hilfspersonen ihrer Wahl zwecks Unterstützung bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten beizuziehen.
3.3. Jana Leu ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auftraggeber*in auf der Website (janaleu.com) als Referenz aufzuführen und/oder die fotografischen Arbeiten auf liveit.ch sowie auf ihrer persönlichen Website (janaleu.com) zu veröffentlichen.
4.1. Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, bei der Verwendung der fotografischen Arbeiten Jana Leu wie folgt zu nennen: «Jana Leu».
4.2. Die Auftraggeberin erwirbt mit Bezahlung des Auftrages eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch die Auftraggeberin an Dritte.
4.3. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist die Auftraggeber*in verpflichtet, Jana Leu eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
5.1. Jana Leu haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
Dies gilt auch für die Mängelhaftung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen von Jana Leu.
6.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw.
Geschäftssitz von Jana Leu. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar.
Stand: 20.02.2022